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Kostenerstattung von Haarersatz durch Krankenkassen:
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Prinzipiell übernehmen die Krankenkassen ganz oder teilweise die Kosten für Haarersatz - sofern eine Verordnung (Rezept) vom behandelnden Arzt vorliegt.
Auf dem Rezept muß die Krankheitsdiagnose ausgewiesen sein. Die Krankenkassen unterscheiden dann je nach Diagnose ob eine sogenannte Kurzzeitversorgung (z. B. bei Chemotherapie) oder eine Langzeitversorgung (z.B. Alopecia Areata) vorliegt.
Danach richten sich die Zuzahlungsmodalitäten. Diese sind von Krankenkasse zu Krankenkasse und sogar von Bundesland zu Bundesland stark unterschiedlich: z. B. zahlt die AOK Nürnberg bei Chemotherapie ca. 250,- EURO die AOK Berlin jedoch nur 125,- EURO zu. |
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Generell kann gesagt werden, daß die Leistungen der Krankenkassen ständig gekürzt werden und die Erstattungen lediglich eine Grundversorgung sichern. Jeglicher "Luxus" muß privat bezahlt werden.
Um sich einen Kostenüberblick zu verschaffen, ist es empfehlenswert , von Ihrem Haarspezialisten einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu erbeten. Dieser wird mit dem Arztrezept bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht. Nach einigen Tagen erhalten Sie den offiziellen Kostenübernahme-Bescheid.
Tipp: In besonderen Härtefällen empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter bei der Krankenkasse!
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