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AGB

AGB (Handel)

Zahlungs- und Lieferbedingungen


Stand 02.2016

1. Allgemeines


Folgende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich als vereinbart. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht widersprochen und das Geschäft ausgeführt wird - außer wenn sie von uns ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung schriftlich bestätigt werden. Unsere Auftragsbestätigung gilt als neues Angebot. Wird diesem nicht unverzüglich widersprochen, gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen als uneingeschränkt angenommen. Bei laufender Geschäftsverbindung sind unsere Bedingungen auch dann maßgeblich, wenn wir uns bei späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich auf sie berufen.



2. Lieferungen


Erfüllungsort für die Lieferungen ist der Sitz unserer Firma. Mit der Übergabe der Ware an die Bundespost bzw. den Paketdienst, an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Firmengeländes, geht die Transportgefahr auf den Käufer über. Die Verpackungs- und Portokosten werden dem Käufer zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.



3. Rücksendungen


Ein Umtausch oder eine Retoure unserer Produkte ist nur im Originalzustand und in einer einwandfreien Originalverpackung möglich. Das Abtrennen oder Verändern von Labels oder sonstigen Bestandteilen des Produkts oder der Verpackung sorgt dafür, dass die Retoure abgelehnt und die Ware kostenpflichtig zurückgesendet wird.



4. Liefertermine


Bestimmte Liefertermine sind grundsätzlich nicht vereinbart. Angegebene Lieferzeiten dienen nur der Orientierung.


Kann die Verkäuferin ihre Lieferpflichten durch Betriebsstörungen, Arbeitskräftemangel, Streik, unterbliebener Eigenbelieferung, Feuerschäden, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Verfügung, wesentliche Veränderungen in den Währungsverhältnissen oder sonst infolge höherer Gewalt nicht erfüllen, so wird sie von ihrer Leistungspflicht frei.


Aus verspäteter oder verzögerter Lieferung kann der Käufer Schadensersatz-anspruch nur herleiten, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Sofern wir zum Schadensersatz verpflichtet sein sollten, wird die Höhe der Haftung auf den Nettorechnungswert begrenzt. Entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.



5. Rechnungsstellung und Zahlungen


Es gelten die umseitigen, individuell vereinbarten Zahlungskonditionen.


Der Käufer ist ohne weitere Mahnung 30 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug, wenn bis dahin nicht gezahlt worden ist.


Ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, noch nicht fällige oder gestundete Forderungen fällig zu stellen und weitere Lieferungen sofort einzustellen.


Der Käufer darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht, insbesondere bei Mängelrügen, ist nur zulässig, wenn insoweit Ansprüche des Käufers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 


Eine Abtretung etwaiger Ansprüche des Bestellers oder Käufers ist ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.


Bei Zahlung durch Scheck ist die Zahlungsverpflichtung erst dann erfüllt, wenn der Gegenwert unserem Konto gutgeschrieben ist, bei Wechseln mit der Einlösung am Fälligkeitstage.


Soweit wir Wechsel oder Akzepte als Zahlungsmittel annehmen, gehen damit verbundene Diskontspesen, Wechselspesen usw. zu Lasten des Käufers.


Bei Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers liefern wir nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung. Etwaige laufende Wechsel und Schecks werden in diesem Falle sofort zur Einlösung fällig.


6. Gewährleistung


Alle Maße und Gewichte sind grundsätzlich nur ca. Angaben.


Bei Anlieferung hat der Käufer die gelieferten Waren unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er der Verkäuferin innerhalb von 2 Wochen nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen.


Bei begründeten Beanstandungen der Menge oder der Qualität kann die Verkäuferin nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen. Soweit die Nachbesserung fehlschlagen sollte, hat der Käufer das Recht auf Wandelung oder Minderung.


Berechnete Ware, die nicht Anlass zu einer Beanstandung gibt, darf prinzipiell nur nach Rücksprache mit GFH und einer schriftlichen Genehmigung zur Gutschrift zurückgegeben werden. Das Genehmigungsschreiben ist der Rücksendung beizulegen. Ansonsten wird die Ware unfrei an den Käufer retourniert.


Sofern wir zum Schadensersatz verpflichtet sein sollten, wird die Höhe der Haftung auf den Nettorechnungswert begrenzt.


Gewährleistungsansprüche verjähren generell 6 Monate nach Abnahme der Produkte. Werden unsere Pflegehinweise nicht befolgt, so entfällt der Gewährleistungsanspruch. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ebenfalls, wenn Änderungen an den Produkten vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere bei der Veränderung der Haarteile durch Zuschnitt, Dauerwelle, Färbung.



7. Eigentumsvorbehalt


Die verkauften Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, Eigentum der Verkäuferin. 


Bei Wechseln und Schecks gilt erst die erfolgte Einlösung als Zahlung. Bei Lieferung in laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung.


Die Veräußerung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes gestattet. Zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der von uns gelieferten Waren ist der Käufer nicht berechtigt.


Der Käufer tritt schon jetzt die ihm aus dem Veräußerungsgeschäft zustehenden Forderungen an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über die Forderungen zu erteilen und sämtliche Unterlagen herauszugeben, die zur Geltendmachung der Forderungen erforderlich sind.


Von der Pfändung oder von jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und diesbezüglich vorhandene Unterlagen auszuhändigen.


Bei Nichtzahlung oder nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag.



8. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche auf Lieferung, Leistung und Zahlung, sowie für die Ansprüche aus Mängelhaftung, Fürth. Dies gilt auch für etwaige Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.



9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht.


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